Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Verwendung von Markennamen in Domain

25. September 2010 04:25 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Hendrik Peters

Sehr geehrte Damen und Herrn,

ich bin dabei eine Homepage zu erstellen , welche kommerziell genutzt wird .
In dessen Domain die Verkaufs ,- bzw. Bestelltype einer großen bekannten Deutschen Firma dominieren .Ich handle mit diesen Teilen .Ist es ratsam ,auch wenn der bekannte Hinweis unten aufgeführt wird ,
sind eingetragene Warenzeichen der Fa. …… , . Alle genannten Marken und Warenzeichen sind Besitz Ihrer jeweilig registrierten Eigentümer. Copyright 2010 . All Rechte vorbehalten,
diese URL Seite so nicht zu gestalten.

Vielen Dank für die Hilfe.
MFG

Sehr geehrter Fragestellter,

Ihre Anfrage fasse ich so zusammen: Sie planen eine Webseite, welche gewerblich genutzt werden soll (Shop etc.). Der Domainname soll einen (bekannten) Markennamen enthalten. Die Artikel dieser Marke werden in dem Shop verkauft. Andere Artikel sind jedoch auch vorgesehen oder möglich. Ein allgemeiner Hinweis auf die Inhaber der verwendeten Marken ist am Seitenende enthalten.

Von diese Vorgehensweise kann ich dringend abraten.

Die Anmeldung einer Marke schützt die Inhaber vor der unberechtigten Verwendung durch Dritte im geschäftlichen Verkehr. Nur wenn der Markeninhaber dies aktiv zulässt (die Verwendung "lizensiert"), kann ein Dritter die Marke für die vorgesehenen Zwecke nutzten. Weiterhin ist eine Nutzung in bestimmten Fällen möglich, z.B. wenn es zur Beschreibung von Produkten notwendig ist. Dies ist der Fall, wenn in einer Artikelbezeichnung oder Artikelbeschreibung die Marke aufgeführt wird und der Artikel legal verkauft wird. Es dürfen also insbesondere auch keine Plagiate oder sogenannte Grauimporte unter dem Markennamen verkauft werden.

Die von Ihnen beabsichtigte Nutzung geht über die notwendige Benennung der Produkte hinaus. Sie wollen wahrscheinlich genau diesen Domainnamen verwenden, da Sie potentielle Kunden aufgrund des (wahrscheinlich sehr guten) Image der Marke auf Ihren Shop aufmerksam machen wollen. Damit geht dies bereits über die zulässige Verwendung der Marken hinaus, selbst wenn wenn Sie nur Produkte dieser Marke vertreiben würden. In diesem Fall wäre die Vermeidung von extrem teuren markenrechtlichen Auseinandersetzungen durch eine vorherige Anfrage sinnvoll. Wenn Sie zudem andere Produkte dort vertreiben, wird eine Zustimmung sehr unwahrscheinlich.

Der geplante allgemeine Hinweistext verändert die Einschätzung nicht. Ein solcher Text wäre ohnehin zumindest im Impressum ratsam.

Auch wenn das Ergebnis negativ ist, hoffe ich, dass Ihnen diese Einschätzung weiter geholfen hat. Hinzugefügt werden muss jedoch der Hinweis, dass eine Einschätzung nur auf Basis Ihrer Angaben und dem Umfang nach unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes erfolgen kann. Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gern mit mir unmittelbar in Verbindung setzen. Meine Kontaktdaten finden Sie in meinem Profil hier auf der Seite. Sie können auch die Direktanfrage nutzen.

FRAGESTELLER 5. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER