Ich habe nun im Internet ein Gerichtsurteil gefunden, welches besagt, dass dies grundsätzlich möglich ist, wenn ich jederzeit nach Deutschland einreisen könnte, um ggf. alle Aufgaben eines GF dort wahrnehmen zu können. Siehe hier: http://www.webshoprecht.de/IRUrteile/Rspr115.php und hier: OLG Köln (Beschluss vom 30.09.1998 - 2 Wx 22/98) Dies ist mir möglich, da ich ja zumindest für die nächsten 5 Jahre deutscher Staatsbürger bleibe und auch über die finanziellen Mittel verfüge, jederzeit einen Flug nach Deutschland bezahlen zu können. ... Gerichtsurteil, nachdem auch ein Ausländer als GF einer GmbH in Deutschland bestellt werden kann, auch wenn er seinen ständigen Wohnsitz im Ausland hat, vorausgesetzt, er kann jederzeit ohne Restriktionen nach Deutschland einreisen, um seine Aufgaben und Verpflichtungen dort wahrzunehmen.