Sehr geehrte Fragestellerin,
aufgrund des von Ihnen dargestellten Sachverhaltes möchte ich Ihre Frage wie folgt beantworten:
Ihr Freund ist als Staatsangehöriger von Venezuela ein Positivstaatler gem. EUVisaVO, der als solcher grundsätzlich visumfrei einreisen darf, wenn sein Aufenthalt von vornherein als Kurzaufenthalt, d.h . bis zu einer Dauer von drei Monaten geplant war.
Ist es aber von vornherein ein längerer Aufenthalt geplant, dann muss ein Visum im Heimatland beantragt werden. Eine Einreise ohne Visum , obwohl ein längerer Aufenthalt geplant war, stellt eine unerlaubte Einreise dar und das Standesamt wird dann keine Eheschließung vornehmen.
Es wird also hinsichtlich des MUSS zur Ausreise darauf ankommen, inwieweit hier gegenüber der Ausländerbehörde ein Spontanentschluss zur Eheschließung glaubhaft dargestellt werden kann.
Es müsste Ihnen also gelingen, innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise die Ehe in Deutschland zu schließen und danach könnten Sie die Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Grundsätzlich greift bei Positivstaatlern § 39 Nr. 3 AufenthG
ein. Hiernach müssten Sie nicht ausreisen, um einen Aufenthaltstitel zu beantragen.
Diese Norm greift aber wie gesagt nicht ein, wenn von vornherein die Heirat und damit der Zweckwechsel der Einreise geplant war.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg!
Mit freundlichen Grüßen
Lucia König
Rechtsanwältin
Diese Antwort ist vom 30.06.2015 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Erstmal vielen Dank!
Das heißt also, dass ich in den 3 Monaten Aufenthalt alles vor Ort spontan planen muss (ggfls in Dänemark) und es dann mit der Aufenthaltsgenehmigung versuchen kann?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Nachfrage möchte ich gerne wie folgt beantworten:
Zunächst möchte ich einen Tippfehler in meiner Antwort korrigieren:
Es muss heißen:
39 Nr. 3 AufenthVO. Tut mir leid.
Ja, es ist so dass die Ausländerbehörde Ihrem späteren Ehemann nur dann eine Aufenthaltserlaubnis erteilen wird ohne Einholung eines Heiratsvisums, wenn sich für sie keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Hochzeit schon vor der Einreise beabsichtigt war. Ansonsten würde dies eine missbräuchliche Umgehung der Einreisebestimmungen darstellen.
Bei einer Heirat in Dänemark , die normalerweise schneller geht, geht die Ausländerbehörde aber häufig davon aus,dass eine solche Umgehung beabsichtigt ist . Das Ermessen wirkt sich hier sehr häufig zum Nachteil des Antragstellers aus.
Wenn Sie die Heirat in Deutschland innerhalb der 3 Monate hinbekommen und einen Spontanentschluss glaubwürdig darstellen, dürfte es keine Probleme mit dem Daueraufenthalt geben.
Ich wünsche Ihnen insoweit viel Erfolg!
Mit freundlichen Grüßen
Lucia König
Rechtsanwältin