Deshalb habe ich ihnen angeboten, die Liquidität über ein Darlehen von 20.000,00 EUR zur Verfügung zu stellen, da sie als Rentner keinen Kredit mehr von der Bank bekommen. Von meinen Geschwistern habe ich ein mündliches Einverständnis, dass es für sie in Ordnung ist, wenn das Darlehen entweder bei Objektverkauf oder spätestens im Erbfall von der Erbmasse abgezogen und an mich als Gläubigerin zurückbezahlt wird. ... Da ich selbst im Finanzwesen arbeite und mich mit Darlehensverträgen auskenne, ist es mir mit meiner Anfrage nur wichtig, zu wissen, auf welche Modalitäten ich achten muss, dass a) im Erbfall das mündliche Einverständnis meiner Geschwister noch Bestand hat und b) dass meine Eltern keinen ggf. steuerlichen Nachteil aus dem Darlehen haben.