rücknahme einer einbruchsanzeige
vom 6.12.2006
45 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Da die Kripo meinen WG-Mitbewohner als Zeugen wegen angeblichem Betrugsverdacht meinerseits befragt hat, da er wenige Tage später befragt wurde, ohne von dem Vorfall zu wissen, (er war zur Tatzeit nicht im Lande und ich konnte ihn nicht davon unterrichten), habe ich den Anlass gehabt, eigene Nachforschungen anzustellen, um nicht selbst fälschlicherweise als Betrüger dazustehen - und tatsächlich bin ich im entfernten Bekanntenkreis fündig geworden. ... Da der Täter Familie hat und ich keine weiteren strafrechtlichen Konsequenzen für ihn wünsche und ich schnellstmöglich wieder mit meinem Equipment arbeiten will, habe ich die Frage, welche rechtlichen Folgen das Ganze für mich hätte, wenn ich die Anzeige gegen unbekannt jetzt zurückziehen würde, da das Ganze für die Polizei ja auch ebenso nach Betrugsverdacht aussehen könnte, was ja aber wie oben beschrieben nicht der Fall ist.