Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:
Mit der Erstattung einer Strafanzeige haben Sie polizeiliche Ermittlungen ausgelöst, die durch Sie nicht mehr verhindert werden können.
Nach § 152 II StPO
ist die Staatsanwaltschaft, und die Polizei als Hilfsorgang, verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.
Einbruchdiebstahl zählt auch nicht zu den absoluten Antragsdelikten, deren Verfolgung ein Strafantrag voraussetzt.
Vor diesem Hintergrund können Sie Ihre Strafanzeige nicht zurücknehmen mit der Folge, dass die Ermittlungen eingestellt werden.
Die Staatsanwaltschaft als "Herrin des Ermittlungsverfahrens" entscheidet über das weitere Vorgehen, d.h. über eine Verfahrenseinstellung oder Klageerhebung.
Darüber hinaus bietet ein Zurückziehen einer Strafanzeige gegenüber der Polizei immer Anlass, auch gegen den Anzeigenden selbst zu ermitteln.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Einstweilen verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt -
Hamburg 2006
info@kanzlei-roth.de
Antwort
vonRechtsanwalt Karlheinz Roth
Hauptstraße 16 a
25488 Holm
Tel: 04103/9236623
Web: https://www.kanzlei-roth.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Der Einbruch war am 12. vergangenen Monats, ich fuhr am 13. weg zum arbeiten und mein Mitbewohner kam am 14. erst in die Wohnung.
Da er seine Handynummer gewechselt hatte ohne mir dies mitzuteilen, konnte ich ihn erst 10 tage später persönlich sprechen, als ich wieder zuhause war.
Natürlich war er wütend und aufgebracht über die Situation und darüber, das ich ihn nicht unterrichtet hatte und er somit unwissend der Kripo gegenüberstand, die dadurch wohl gebenen Anlass zu Mutmaßungen des Betruges fand.
Die Unterhaltung eskalierte im Streit, der dabei so heftig endete, dass ich seitdem nicht mehr zuhause wohnen kann und ausziehen werde, weil mein Mitbewohner mir nicht glaubt.
Der Einbruch hat leider tatsächlich stattgefunden und ich habe auch ein einwandfreies Alibi.
Was raten Sie mir in diesem Fall. Stumpf die ganze Sache durchzustehen, da ich nichts falsch gemacht habe und er zur Tatzeit nichteinmal anwesend war?
vielen Dank für Ihre Bemühungen
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihren Nachtrag.
Nach Ihren Schilderungen haben Sie nichts zu befürchten. Sie sollten daher die Polizei weiter ermitteln lassen, bis die zuständige Staatsanwaltschaft über den Ausgang des Verfahrens entscheidet.
Sollte wider Erwarten gegen Sie als Beschuldigten ermittelt werden, empfehle ich die Mandatierung eines Strafverteidigers vor Ort. Oberstes Gebot jedes Beschuldigten ist, dass sich zur Sache vor Akteneinsicht nicht eingelassen wird.
Mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt -