Sehr geehrter Rechtssuchender,
grundsätzlich haben Sie natürlich einen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Verkäufer. Dieser ist auch noch nicht verjährt.
Wichtig wäre es, wenn Sie noch Ausdrucke der e-bay Versteigerung hätte, in denen der Verkäufer die Taschen als Original angepriesen hat. Sollten Sie solche Unterlagen haben, dann sollten Sie bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft auf jeden Fall Strafanzeige gegen den Verkäufer wegen Betrugs stellen.Sie müssen dabei auch den Sachverhalt schildern. Unter Umständen kann die Staatsanwaltschaft dann den Echtnamen des Verkäufers bei e-bay oder über die Bankverbindung ermitteln.
Falls der Täter ermittelt werden sollte, werden Sie hierüber benachrichtigt. Dann können Sie versuchen vor den Zivilgerichten den Ihren Schaden einzuklagen.
Sie können sich auch mal an die Verbraucherschutzzentrale wenden, ob dieser Verkäufer unter einschlägiger e-mail Adresse schon mal bekanntgeworden ist und ob es vielleicht auch andere Geschädigte gibt.Es wird wahrscheinlich aber sehr schwierig. Oftmals stecken da sogar Banden dahinter.
Ich hoffe, dass ich Ihnen trotzdem mit meiner Antwort helfen konnte und verbleibe mit freundlichen Grüssen
Marcus Glatzel
Rechtsanwalt