Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte Ihre Frage unter Berücksichtigung Ihrer Angaben und Ihres Einsatzes zusammenfassend wie folgt:
Die fragliche Person, die sich die Artikel erschlichen hat, ohne selbst hierfür eine Gegenleistung zu erbringen, hat sich meines Erachtens zweifelslos wegen Betrugs gem. § 263 StGB
strafbar gemacht.
Wenn eine entsprechende Strafanzeige gestellt wird, wird die Staatsanwaltschaft bzw. die Polizei ermitteln. Was am Ende dabei raus kommt, kann aber auf Basis Ihrer Informationen nicht gesagt werden. Zunächst müsste die Person ja mal identifiziert werden (ggf. über die IP-Adresse). Falls sich die Person ermitteln lässt, wird es auch vermutlich zu einer Bestrafung kommen, da ein Schaden von 1000,- Euro wohl zu hoch ist, um das Verfahren einzustellen.
Eine Strafanzeige ist hier auf jeden Fall sinnvoll. Am besten reicht man die Strafanzeige direkt bei der Staatsanwaltschaft ein. Diese wird dann einen entsprechenden Ermittlungsauftrag an die Polizei geben.
Darüber hinaus hat sich die fragliche Person auch schadensersatzpflichtig gemacht und muss zivilrechtlich den entstandenen Schaden ersetzen. Dies erfolgt jedoch unabhängig von dem Strafverfahren.
Hinsichtlich Ihrer "Geldbuße" in den AGBs ist folgendes zu sagen. Es handelt sich hierbei um eine sogenannte Vertragsstrafe. Ob diese wirksam ist oder nicht, kann nur bewertet werden, wenn man die konkreten AGBs kennt. Grundsätzlich sind Vertragsstrafen schon möglich, aber sie führen häufig zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. In vielen Fällen haben Gerichte entsprechende Klauseln in den jeweiligen Einzelfällen für unwirksam erklärt (aus verschiedenen Gründen), aber dennoch betont, dass Vertragstrafen vom Grundsatz her schon möglich sind.
Bevor Sie die Vertragsstrafe einfordern, sollten Sie Ihre AGbs daher von einem Anwalt prüfen lassen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste Orientierung gaben.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Nachfrage oder eine weitergehende Interessensvertretung in dieser Angelegenheit zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Aust
Rechtsanwalt
Carl-Spaeter-Str. 76
56070 Koblenz
Tel.: 0261 / 18501
Fax.: 0261 / 32134
mail: info@kanzlei-aust.com
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