Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Computerbetrug??

2. August 2008 14:40 |
Preis: 40€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Strafrecht


Hallo,

Ich betreibe eine Tausch Seite auf der die user einen Artikel einstellen können und bei Anforderung des Artikels einen Voucher erhalten über den sie einen beliebigen anderen Artikel auswählen können. Nun hat ein Mitglied vorsätzlich ca. 80 Artikel eingestellt die sie niemals vorhatte zu verschicken und hat sich für die erhaltenen 80 Voucher andere Artikel angefordert und erhalten (Wert ca. 600 - 1000 Euro). Ich hatte das Mitglied persönlich im Vorfeld darauf hingewiesen das eingestellte Artikel verschickt werden müssen, worfaufhin mir korrekte Abwicklung zugesichert wurde.

Nun hat sich herausgestellt das die Person auch unter anderen Namen in meiner Tauschbörse angemeldet ist (wiederspricht schon den AGB meiner Seite), einzig zum Zweck der Erschleichung von Vouchern. Ebenso hat die Person die gleiche Masche schon bei mehreren Tauschbörsen abgezogen.

Hat eine Strafanzeige wegen Betrugs bzw. Computerbetrugs aussichten auf Erfolg oder wird das verpuffen. Die Person hat schon einen erheblichen Aufwand betrieben um sich hier einen Vorteil zu verschaffen und nicht aufzufallen. Zusätzlich dazu habe ich als Betreiber bei meinen Mitgliedern einen erheblichen Vertrauensverlust erfahren müssen, laut AGB (nicht anwaltlich geprüft) würde bei solchen Falschangaben eine Geldbuße fällig werden, ist diese auch einforderbar?

Sehr geehrter Fragesteller,

ich beantworte Ihre Frage unter Berücksichtigung Ihrer Angaben und Ihres Einsatzes zusammenfassend wie folgt:

Die fragliche Person, die sich die Artikel erschlichen hat, ohne selbst hierfür eine Gegenleistung zu erbringen, hat sich meines Erachtens zweifelslos wegen Betrugs gem. § 263 StGB strafbar gemacht.

Wenn eine entsprechende Strafanzeige gestellt wird, wird die Staatsanwaltschaft bzw. die Polizei ermitteln. Was am Ende dabei raus kommt, kann aber auf Basis Ihrer Informationen nicht gesagt werden. Zunächst müsste die Person ja mal identifiziert werden (ggf. über die IP-Adresse). Falls sich die Person ermitteln lässt, wird es auch vermutlich zu einer Bestrafung kommen, da ein Schaden von 1000,- Euro wohl zu hoch ist, um das Verfahren einzustellen.

Eine Strafanzeige ist hier auf jeden Fall sinnvoll. Am besten reicht man die Strafanzeige direkt bei der Staatsanwaltschaft ein. Diese wird dann einen entsprechenden Ermittlungsauftrag an die Polizei geben.

Darüber hinaus hat sich die fragliche Person auch schadensersatzpflichtig gemacht und muss zivilrechtlich den entstandenen Schaden ersetzen. Dies erfolgt jedoch unabhängig von dem Strafverfahren.


Hinsichtlich Ihrer "Geldbuße" in den AGBs ist folgendes zu sagen. Es handelt sich hierbei um eine sogenannte Vertragsstrafe. Ob diese wirksam ist oder nicht, kann nur bewertet werden, wenn man die konkreten AGBs kennt. Grundsätzlich sind Vertragsstrafen schon möglich, aber sie führen häufig zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. In vielen Fällen haben Gerichte entsprechende Klauseln in den jeweiligen Einzelfällen für unwirksam erklärt (aus verschiedenen Gründen), aber dennoch betont, dass Vertragstrafen vom Grundsatz her schon möglich sind.

Bevor Sie die Vertragsstrafe einfordern, sollten Sie Ihre AGbs daher von einem Anwalt prüfen lassen.


Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste Orientierung gaben.

Gerne stehe ich Ihnen für eine Nachfrage oder eine weitergehende Interessensvertretung in dieser Angelegenheit zur Verfügung

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Aust
Rechtsanwalt

Carl-Spaeter-Str. 76
56070 Koblenz
Tel.: 0261 / 18501
Fax.: 0261 / 32134
mail: info@kanzlei-aust.com


FRAGESTELLER 4. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118979 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER