Aufhebungsvertrag in der Elternzeit
vom 9.4.2008
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Ich befinde mich zur Zeit in Elternzeit. ... Es ist auch absehbar, das ich meinen vorherigen Beruf in dieser Firma betriebsbedingt nach Beendigung der Elternzeit nicht mehr ausüben kann, weil es den Arbeitsplatz so nicht mehr gibt. ... Meine Fragen: 1.