Hintergrund ist der, dass der von uns installierte Hausverwalter der ein mfh der Erbengemeinschaft verwalten sollte, Pflichtverletzung begangen hat und wir ihn fristlos kündigten, was er nun umwandeln will und dagegen klagt, er möchte seine Verwaltergebühren bis zum Ende des Jahres Ich und die Miterbin haben daher einen Rechtsanwalt per Vollmacht beauftragt Mittlerweile gibt es gewisse Anzeichen das sie auf die schreiben die unser Anwalt zum Gericht schickt, mittlerweile nicht mehr reagiert. Es dreht bald eine mündliche Verhandlung zu der wir aber nicht geladen sind, nur der Anwalt Die Frage ist nun, was passiert, wenn sie nicht erscheint bzw darf die Miterbin ohne mich zu informieren und ohne meine Zustimmung einfach das Mandat das wir den Anwalt haben, einseitig aufkündigen, wäre so was nicht ein Vertrauensbruch und müsste mein Anwalt mir das nicht sagen ? Auf heutige telefonische Nachfrage betonte nein Anwalt, er würde beide vertreten..