kündigung bei 80%schwerbehinderung
vom 9.1.2008
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jeremias Mameghani / Düsseldorf
Ich habe mich damit einverstanden erklärt (mündlich), dass ich im Falle einer normalen 3-monatigen Kündigung und einer entsprechenden Abfindung. ... Bin ich so sicher, dass das Arbeitsamt meine Abfindung nicht ins Arbeitslosengeld einfließen lassen kann.