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1.678 Ergebnisse für küche bgb

Kann ich vom Mieter tatsächlich nach neuer Rechtsprechung keine Schönheitsreparaturen/Renovierung (n
vom 15.12.2009 45 € Historischer Preis
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.; 2) Die Schönheitsreparaturen sind sind während der Mietzeit regelmäßig nach Ablauf folgender Zeiträume seit Mietbeginn oder nach Durchführung der letzten Schönheitsreparatur auszuführen-Küchen, Bad, Duschen, alle 3 Jahre, -Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen, Toiletten...alle 5 Jahre, alle anderen Räume 7 Jahre; 3) Von den unter Ziffer 2 angegebenen Fristzeiträumen während der Mietzeit kann abgewichen werden kann, wenn der Zustand der Mieträume die Einhaltung dieser Frist nicht erfordert; 4) ...
Elternunterhalt vorbeugen
vom 7.9.2011 58 € Historischer Preis
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Mein Vater (Scheidung war 1993) hatte gut verdient und trotzdem hat sie immer ihre Eltern angebettelt (brauche hier 20.000 DM für eine neue Küche, mal 30.000 für ein Auto, 10.000 für Einrichtung, 180.000 € für Haus mit zweitem Ehemann usw) Jetzt lebt sie mittlerweile in Trennung der zweiten Ehe und wurde von Ihrem Noch-Ehemann ausbezahlt (Haus ist 230.000 € wert - sie bekam 130.000 €).
Nutzungsregelung von zwei Garagenstellplätze nebeneinander in einer WEG
vom 6.6.2019 70 € Historischer Preis
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Der künftige Besitzer der GaSt Nr. 3-4 (bisherige Mieter) nutzt seine Garagenstellplätze nicht zum Abstellen von Kraftfahrzeugen, sondern als Warenlager für sein Küchen-Studio im Nebengebäude und hat dieses (zu dem GaSt Nr. 2 hin) mit einem deckenhohen Zaun abgegrenzt.
Muss ich überhaupt renovieren wo es doch neue Rechtslage gibt, dass man beim Auszug nicht mehr renov
vom 4.7.2010 45 € Historischer Preis
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Die Durchführung der Schönheitsreparaturen in den Mieträumen wird im Allgemeinen in folgenden Zeitabständen angemessen und erforderlich sein: - für Küchen/Kochnieschen/Bäder/Duschen alle 3 Jahre, - für Wohn- und Schlafräume/ Flure, Dielen, Toiletten alle 5 Jahre, - für alle Nebenräume alle 7 Jahre.
Zeitmietvertrag "geeigneter Nachmieter" Willkür?
vom 11.9.2006 45 € Historischer Preis
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Auszug aus dem Mietvertrag für Wohnungen (Brunnen, Artikel-Nr. 25200; 01.03 /165) Dieses Mietverhältnis ist ein Zeitmietvertrag gemäß § 575 BGB. ... Nach diesen zig anrufen von Frau Y und den immer weitführenden Fragen, hatte Frau B den Termin abgesag.Angeblich war jetzt die Küche zu klein!!!!!!! ... X Sehr geehrter Herr X hiermit erbitte ich gemäß§540 Abs.1 Satz1 BGB Ihr schrifliches Einverständnis zur Untermietung ab dem 01.10.2006 an Herrn B, selbständiger Ingenieudienstleister, geb. derzeit wohnhaft, Vielen Dank Y Antwortschreiben von Hr.
Renovierungspflicht bei Auszug bei starren Fristen?
vom 4.3.2007 25 € Historischer Preis
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Die Schönheitsreparaturen (ausser Raufasertapetenerneuerung) sind spätestens nach Ablauf folgender Zeiträume auszuführen: In Küchen, Bädern und Duschen (Türzargen und Fenster alle 5 Jahre) 3 Jahre, alle anderen Räume (Wohn-, Schlaf- und Nebenräume) einschl. sämtlicher Türen, Türzargen und Fenster alle 5 Jahre, das fachmännische Reinigen des Teppichbodens bei Bedarf sowie beim Auszug. 3.
BGH-Urteil zur Schönheitsreparaturenklausel?
vom 13.1.2008 49 € Historischer Preis
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Nach dem jeweiligen Grad der Abnutzung hat der mieter die Schönheitsreparaturen regelmäßig nach Maßgabe folgenden Fristenplanes durchzuführen: - in Küchen, Bädern und Duschen alle drei Jahre - in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre - in allen sonstigen Nebenräumen alle sieben Jahre. §18 Der Mieter hat die Mietsache vollständig geräumt und in vertragsgemäß renoviertem Zustand zurückzugeben. die Schönheitsreparaturen sind vor der Rückgabe des Objektes durchzuführen.
Schönheitsreparaturklausel und bereits durchgeführte Renovierung vor Auszug
vom 6.8.2022 für 52 €
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Die Schönheitsreparaturen sind spätestens nach Ablauf folgender Zeiträume auszuführen: in Küchen, Bädern und Duschen alle drei Jahre, dabei sind.die Innenanstriche der Fenster sowie die Anstriche der Türen etc., Heizkörper und Heizrohre sowie der Ver- und Entsorgungsleitungen spätestens alle 4 Jahre durchzuführen, in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre, in anderen Nebenräumen (Keller etc.) alle sieben Jahre.
Genehmigte Einbauten - absehbare Probleme mit Vermieter
vom 26.3.2006 35 € Historischer Preis
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Estrich) - Gasleitung legen lassen aus dem Heizungskeller (befindet sich in Nachbar-Reihenhaus), in unsere Küche - Moderner Flachheizkörper ("Handtuch-Trockner"), und Glas-Duschtrennwand auf der Badewanne im Bad - 2 Massivholzfensterbänke (je 2000 x 500x 100 / LxBxH in mm), auf freistehenden Heizkörpern im Wohnraum (direkt vor bodentiefen Panoramafenstern), incl.
Ungeziefer
vom 18.11.2008 35 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Die Insekten befinden sich nämlich auf meinem Polstersofa, auf den Wänden, auf meinen Gardinen, in der Küche, Wohnzimmer, auf Büchern, Schlafzimmer, Bad - einfach überall.