Mangel an der Sache -Kinderfahrrad- Rücktritt Kaufvertrag
vom 10.1.2012
45 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
Ich habe das Fahrrad in meinem PKW (Ford S-Max) geladen, gesichert und im Anschluss in eine nicht genutzten und trockenen Keller (Eigentum) abgestellt wo es sich noch immer befindet, seit dem Kauf ungenutzt. ... Begründung: Bei dem Kauf war "alles in Ordnung", Zeitraum der Mängelmeldung 8 Wochen nach Kauf, unsachgemäße Behandlung des Käufers und letztendlich der Verweis auf Ihrem Anzeigentext: Privatverkauf, daher ohne Garantie und ohne Rückgabe!!!! ... Ich möchte vom Kauf zurücktreten bei voller Kaufpreisrückerstattung.