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Will meinen Hund trotz gültigem Kaufvertrag zurück

9. September 2010 04:05 |
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Tierrecht, Tierkaufrecht


Hallo habe einen hund den ich vor 3 tagen einem mann zur probe mitgab für 1 woche wir haben einen vertrag gemacht wen der hund ich gut einlebt bekomm ich 1 woche später den kaufpreis von den leuten wen nicht dan nehm ich den hund zurück.nun ist es aber so das ich den hund so vermisse und ich ihn wieder haben möchte und ihn nicht mehr verkaufen möchte kann ich den leuten sagen das ich das geld nicht mehr will sondern meinen hund wieder

Sehr geehrter Fragesteller,

gemäß den von Ihnen gemachten Angaben beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Zwischen Ihnen und dem Interessenten kam ein Kaufvertrag über den Hund zustande. Der Vertrag ist unter der Bedingung geschlossen worden, dass der Käufer den Hund eine Woche zur Probe halten darf, sollte sich der Hund dann eingelebt haben, wird Ihnen der Kaufpreis gezahlt und der Hund verbleibt beim Käufer.

Der Kaufvertrag ist daher bindend und kann lediglich wegen Irrtums, agrlistiger Täuschung uä. angefochten werden. Entsprechende Anhaltspunkte hierfür liegen aber nicht vor. Dass Sie nunmehr den Hund vermissen und ihn gerne wieder hätten, macht den Kaufvertrag nicht unwirksam.

Ihnen bleibt jedoch die Möglichkeit, mit dem Käufer in Verbindung zu treten und ihm Ihr Problem zu schildern. Eventuell können Sie sich so mit ihm einigen.


Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste Orientierung geben. Durch Weglassen oder Hinzufügen relevanter Informationen Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, sodass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellen kann.

Mit freundlichen Grüßen,

Nadine Martin
-Rechtsanwältin-



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