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Kauf einer Auslandsimmobilie

22. August 2006 16:33 |
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Baurecht, Architektenrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Marc N. Wandt

Mein Partner und ich wollen eine Immobilie auf den Kapverden erwerben, wenn wir im November dort sind. Ein deutscher Vermittler auf den Kapverden, von dem wir evtl. etwas kaufen, teilte mir mit, dass die Verträge in portugiesisch und deutsch abgefasst werden. Hierbei geht es um eine Bungalow-Anlage, die noch zu bauen ist und wir möchten einen der Bungalows erwerben, der dann noch zu bauen wäre. Wir würden gern den Vertrag, bevor wir unterschreiben, von einem Rechtsexperten prüfen lassen, damit wir nicht unangemessen benachteiligt werden. An wen sollten wir uns wenden? Ist ein deutscher Rechtsanwalt kompetent, oder muss man sich mit kapverdischen Gesetzen auskennen? Der Experte sollte auch in der Lage sein, uns klar zu machen, welche genauen Risiken bei einem solchen Geschäft auf uns zukommen und worauf wir achten müssen. Sollten wir einen ortsansässigen Anwalt nehmen, der auch englisch oder deutsch kann? Wenn ja, wie können wir einen guten finden?

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Frage beantworte ich auf Grundlage des geschilderten Sachverhaltes wie folgt.

Da anzunehmen ist, dass der Kaufvertrag nach dem Recht der Kapverden abzuwickeln ist, sollten Sie vor Ort einen Rechtsanwalt mit der Prüfung der Vertragsunterlagen beauftragen. Klären Sie ggf. vorher mit dem Vermittler ab, welches Recht zur Anwendung kommt.

Ferner sollten Sie beachten, dass auf den Kapverden nur notarielle Kaufverträge ins Grundbuch eingetragen werden. Sie können zwar schadlos auch ohne Notar den Kaufvertrag schließen, aus Sicherheitsgründen ist der notarielle Vertrag jedoch vorzuziehen.

Einen deutssprachigen Anwalt vor Ort zu finden ist in der Tat nicht ganz einfach. Sie können sich hierzu zunächst natürlich an Ihren Vermittler wenden. In wie weit dies empfehlenswert ist, sei dahingestellt.

Empfehlenswerter ist, sich an die Arbeitsgemeinschaft für internationalen Rechtsverkehr des DAV zu wenden. Dort dürfte man Ihnen nähere Informationen zu Anwälten vor Ort geben können. Die Arge erreichen Sie folgendermaßen: Arbeitsgemeinschaft für Internationalen Rechtsverkehr, Littenstraße 11, 10179 Berlin,
Telefon: 030-72 61 52-147, Fax: 030-726152-196 .

Ich hoffe Ihre Frage zufriedenstellend beantwortet zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Marc N. Wandt
Rechtsanwalt

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