Dann habe ich versucht den Vertrag außerordentlich zu kündigen, mit der Begründung, dass das Internet für mich so fast nicht zu nutzen ist, da ich vormittags oft nicht zuhause bin, das Internet vorwiegend am abend nutze und eine Abhilfe anscheinend nicht möglich ist. Dies wurde mit Bezug auf die AGB''''s abgelehnt (Sonderkündigung geht demnach nur bei Umzug, wenn der Anbieter am neuen Standort kein Angebot vorlegen kann), jedoch wurde bestätigt, dass die Kündigung zum Juni 2016 wirksam ist. ... Ist es möglich, doch eine außerordentliche Kündigung durchzusetzen?