Sonderkündigungsrecht bei langsamen Internet?
15.12.2014 12:01
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Seit Juni 2014 habe ich einen Internetanschluss (in Berlin Friedrichshain) (mit Telefon) über einen Kabelanbieter mit einer theoretischen Geschwindigkeit von 16 Mbit. Seit Vertragsbeginn fällt die Geschwindigkeit täglich ab ca. 17/18 Uhr auf ca. 0,5 - 3 Mbit, ab Mitternacht steigt die Geschwindigkeit wieder auf die volle Rate (ich mache fast täglich einen Speedtest).
Ein Mitarbeiter bei der Servicehotline hatte mir gesagt, dass es sich um ein grundsätzliches Problem in meinem Einzugsbereich handelt und eine techn. Lösung nicht absehbar ist. Daraufhin habe ich eine Frist gesetzt, bis zu der ich eine Abhilfe der Störung gesetzt habe. Diese Frist ist inzwischen verstrichen ohne dass etwas geschehen ist. Dann habe ich versucht den Vertrag außerordentlich zu kündigen, mit der Begründung, dass das Internet für mich so fast nicht zu nutzen ist, da ich vormittags oft nicht zuhause bin, das Internet vorwiegend am abend nutze und eine Abhilfe anscheinend nicht möglich ist. Dies wurde mit Bezug auf die AGB's abgelehnt (Sonderkündigung geht demnach nur bei Umzug, wenn der Anbieter am neuen Standort kein Angebot vorlegen kann), jedoch wurde bestätigt, dass die Kündigung zum Juni 2016 wirksam ist.
Der Anbieter hat bereits mehrmals interne Messungen gestartet und es liegt inzwischen auch ein Brief vor, in dem steht:
"Zu unserem Bedauern mussten wir feststellen, dass wir Ihnen vorübergehend nicht zu jeder Zeit die volle Bandbreite bereitstellen können. Wir arbeiten ständig am Ausbau, um unsere Kunden die max. Bandbreite zur Verfügung zu stellen. Daher bitten wir Sie um ein wenig Geduld."
Ich habe daraufhin lediglich eine Gutschrift von 5,00 Euro bekommen.
Ist es möglich, doch eine außerordentliche Kündigung durchzusetzen? Falls nicht, kann ich den monatlichen Grundpreis mindern? Wie muss ich vorgehen?
Einsatz editiert am 15.12.2014 12:09:27