Mietverhältnis - Was raten Sie um aus diesem Vertrag raus zu kommen ?
vom 11.6.2005
15 €
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Allerdings gibt es im Anhang des Mietvertrages ein Zusatzvereinbarung : 1. in ergänzung des §2 wird folgendes vereinbart : die parteien verzichten wechselseitig für die dauer von 5 jahren ab vertragsbeginn auf ihr recht der ordentlichen kündigung . eine kündigung ist erstmals nach abluuf dieses zeitraums mit der gesetzlichen frist zulässig . von dem verzicht bleibt das recht der parteien zur außerordentlichen kündigung aus wichtigem grund mit der gesetzlichen kündigungsfrist unberührt . 2. mietaufrechnungen oder mietminderungen infolge sachmängel sind grundsätzlich ausgeschlossen . ... Was raten Sie um aus diesem Vertrag raus zu kommen ?