24 Monate Zahlung des Arbeitslosengeldes für über 58jährige bei Kündigung .
vom 18.1.2008
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Nach dem Gesetzentwurf des Bundestages sollen über 58jährige ab 2008 bei Kündigung durch den Arbeitgeber 24 Monate Arbeitslosengeld erhalten.Meiner 60jährigen Schulfreundin wurde zum Jahresende gekündigt.Sie hat 42 Jahre gearbeitet und bezog in dieser Zeit 12 Monate Arbeitslosengeld.Die Sachbearbeiterin erklärte ihr, daß sie die 12 Monate auf die 24 Monate angerechnet bekommt und somit nur Anspruch auf 12 Monate hat. Meine Frage: Ist es richtig,daß die Monate oder Jahre bei einer 40jährigen Lebensarbeitszeit für die man schon Arbeitslosengeld erhalten hat, alle zusammen addiert werden und auf die 24 Monate angerechnet werden?