Rückforderung Fortbildungskosten
vom 6.4.2021
für 48 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Die Fortbildung kann durch den Arbeitnehmer insbesondere wegen A) schwerer Krankheit B) Elternzeit C) Betreuung eines Kindes unter 18 Jahren gemäß Tarifvertrag (unbezahlte Urlaub) D) Pflege eines Angehörigen nach Tarifvertrag E) einem anderem Arbeitgebers im selben System (mehrere Standorte in ganz DE, jeder jedoch eigenständig) F) schwerwiegende Gründe des Arbeitnehmers unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen die eine Fortsetzung unmöglich macht Abgebrochen werden. 3. ... Der Rückzahlungsbetrag wird sofort mit Eintritt des Ereignisses gemäß Ziffer VII nr. 2 fällig. ____________________________ Nun stellt sich mir die Frage ob trotz der Aufzählung die Grundlage der Transparenz überhaupt gegeben ist, da ein Ausmaß der anfallenden Kosten nicht absehbar ist nach diesem Vertrag.