Kinderbetreuungsvertrag nach Überleitung zu freiem Träger
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In dem Betreuungsvertrag vom 12.09.2011 mit der Stadt steht im § 6 Abmeldung, Ummeldung, Kündigung, Ausschluss unter Abs. 8 "Im Falle der Überleitung der Einrichtung in freie Trägerschaft übernimmt der Träger die zum Zeitpunkt der Überleitung bestehenden Betreuungsverträge" (müssen die Verträge dann wörtlich übernommen werden?). ... Als zweiten Teil der Frage im selben Bereich § 3 des neuen Vertrages heißt es: "Eine außerordentliche Kündigung kann bei schwerwiegenden Gründen ohne Frist erfolgen. ... Dies war auch in unserem alten Vertrag der Fall.