Marktübliche Zinsen bei privatem Darlehensvertrag ohne Sicherheit und Bonität
vom 14.12.2006
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Joachim / Kühlungsborn
Zur Steueroptimierung bietet sich ein privater Darlehensvertrag an, die Frau leiht dem Mann 50.000E, dieser kann die Zinsen als Werbungskosten von der Steuer absetzen (sie nicht, denn sie bezahlt keine Zinsen). Der Mann hat einen befristeten Arbeitsvertrag und würde nie und nimmer 50.000 von einer Bank geliehen kriegen. >>> Frage: was ist der maximal zu realisierende Zinssatz, den man dem Finanzamt als ´marktüblich´ in so einem Fall verkaufen kann.