Getriebeschaden nach Kauf eines Gebrauchtwagens
beantwortet von
Rechtsanwalt Mikio Frischhut / Nürnberg
Ich habe lediglich eine mündliche Zusage des Gebrauchtwagenhändlers das Fahrzeug auf seine Kosten instand zu bringen. Ein Austausch des Lagers sei zu kostenaufwendig, es würde das ganze Getriebe ausgetauscht werden. 1) Im Vertrag zu dem gebrauchten Fahrzeug steht folgender Passus: Der Verkäufer verkauft hiermit das nachstehend gebrauchte Kraftfahfrzeug an der Käufer. Der Verkäufer übernimmt für die Beschaffenheit des verkauften Kraftfahrzeugs keine Gewährleistung, es sei denn, er verkauft das KFZ als Unternehmer an einen Endverbraucher, in diesem Fall verjährt die gesetzliche Gewährleistung nach einem Jahr ab Übergabe. 2) wurde eine sogenannte Premium- Verschleissschutz-Garantie für das Gebrauchtsfahrzeug abgeschlossen.