Sehr geehrte(r) Fragende(r),
zunächst zu Ihrer ersten Frage: Gewerblich tätig ist, wer eine selbständige nachhaltige Betätigung mit Gewinnerzielungsabsicth unternimmt und am wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt (§15 EStG
).
Sie sind eindeutig gewerblich tätig, da Sie Möbel kostenlos irgendwo abholen und diese dann verkaufen - und zwar mit der Absicht, Gewinn zu erzielen.
Sie können sich daher nicht bei Ebay als privat melden, schon gar nicht, um Ihren Pflichten zu entgehen.
Hinweis: Ggf. wären Sie jedoch Kleinunternehmer (§ 19 UStG
), d.h. die Umsatzsteuer wird nicht erhoben, wenn der Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden USt im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird (Kleinunternehmerregelung).
Bezüglich des Rückgaberechts ist folgendes geregelt:
Bezüglich einer Rückgabe (oder meinten Sie Widerrufsrecht?) tragen Sie die Kosten und die Gefahr dieser Rückgabe, gem. § 357 BGB
(beim Widerrufsrecht besteht die 40 EUR-Grenze der zurückzusendenden Ware) - daher ist es auch Ihr Problem, wie die Ware wieder zu Ihnen kommt, ggf. ist diese daher wieder abzuholen oder aber Sie tragen die Kosten der Spedition. Eine Überwälzung der Kosten auf den Käufer ist nicht möglich!!!
Bei Widerruf z.B. haben Sie die Nicht-Versandfähigen Waren stets abzuholen.
Sie müssen auch bezüglich Möbel Skonto unterscheiden, da bei denen ein Geschäft im Laden vorliegt, bei Ihnen jedoch das Widerrufsrecht aufgrund von Online-Geschäften gilt (Fernabsatzgeschäft).
Sie sollten sich über den Unterschied zwischen Rückgabe und Widerruf genau informieren, da beide Ihre Vor- un Nachteile haben, zudem sollten Sie sich die Widerrufsbelehrung/Rückgabbelehrung von einem Anwalt aufstellen oder überprüfen lassen, da Abmahnungen drohen könnten.
Das ist jedoch alles nicht im Rahmen der Erstberatung leistbar.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfe zu haben.
Gerne helfe ich Ihnen weiter und unterbreite ein Angebot.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Corina Seiter
Hallo, erstmal ganz vielen lieben Dank, für die schnelle und präzise Antwort. Nur noch eine Kleinigkeit. Diese 1Jahres Gewährleistung. Heißt es das bei gebraucht möbeln nach ca 5 monaten jemand kommen kann und sagt . ich will Nachbesserung , da sind jetzt noch mehr gebrauchsspuren oder wie??? Und was würde die Überprüfung meiner Ebay Einstellung kosten, damit ich Abmahn sicher bin???
Sehr geerte(r) Fragende(r),
bei Ihrem Beispiel handelt es sich schlichtweg um die normale Abnutzung und Verschleiß beim Gebrauch der Möbel. Das kann der Käufer natürlich nicht geltend machen.
Ansonsten können natürlich Mängel, wie z.B. dass der Schrank zusammenbricht, bis 1 Jahr geltend gemacht werden.
Bzgl. der Kostenfrage schreibe ich Ihnen eine Mail.
Viele grüße
Dr. C. Seiter
Sehr geerte(r) Fragende(r),
bei Ihrem Beispiel ahndelt es sich schlichtweg um die normale Abnutzung und Verschleiß beim Gebrauch der Möbel. Das kann der Käufer natürlich nicht geltend machen.
Ansonsten können natürlich Mängel, wie z.B. dass der Schrank zusammenbricht, bis 1 Jahr geltend gemacht werden.
Bzgl. der Kostenfrage schreibe ich Ihnen eine Mail.
Viele grüße
Dr. C. Seiter