Nachbestellung von Sicherheiten
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Henning, Wirtschaftsjurist / Hirschaid
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin Eigentümer einer Immobilie, die ich an meine Frau als Arztpraxis vermiete. ... In diesem Zusammenhang habe ich vor einem halben Jahr den Wert der Immobilie in genau der Höhe des aufgenommen Darlehens (220.000 Euro) angegeben – ich hatte keine Veranlassung von einer schwächeren Bewertung auszugehen. Vor zwei Monaten hat die finanzierende Bank ein Wertgutachten in Auftrag gegeben, dass den Wert der Immobilie auf 170.000 Euro taxiert, der Beleihungswert liegt demnach bei 130.000 Euro.