Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Nachbestellung von Sicherheiten

| 17. Januar 2015 17:34 |
Preis: 90€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Kredite


Beantwortet von

Zusammenfassung

Kann man von einer Verschlechterung des Sicherheitswerts sprechen, wenn eine Immobilie, die für 150.000 gekauft, für 70.000,- renoviert und mit einem Kredit von 220.000,- finanziert wurde, wenn die Bank im den Wert nach der Renovierung auf 170.000 taxiert?

Nein, es gibt keine Anzeichen für eine Wertminderung der Sicherheit. Die Bank ist verpflichtet, den Wert der Immobilie selbst zu ermitteln und sich nicht nur auf die Angaben des Kreditnehmers zu verlassen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Eigentümer einer Immobilie, die ich an meine Frau als Arztpraxis vermiete. Die Immobilie wurde vor 1 ½ Jahren für 150.000 Euro erworben und ist komplett über ein Darlehen finanziert. Ebenfalls über dieses Darlehen wurden die Nebenkosten sowie der Umbau in eine Arztpraxis finanziert. Das gesamte Darlehensvolumen betrug 220.000 Euro

Im ursprünglichen Darlehensangebot war die Verwendung folgendermaßen beschrieben:

Kaufpreis: 150.000 Euro
Nebenkosten: 15.000 Euro
Weitere Kosten: 55.000 Euro

Im Darlehensvertrag steht als Verwendungszweck „Erwerb und Modernisierung der Betriebsimmobilie"

Ich habe mich verpflichtet, der Bank regelmäßig Auskunft über meine Vermögenssituation zu geben. In diesem Zusammenhang habe ich vor einem halben Jahr den Wert der Immobilie in genau der Höhe des aufgenommen Darlehens (220.000 Euro) angegeben – ich hatte keine Veranlassung von einer schwächeren Bewertung auszugehen.

Vor zwei Monaten hat die finanzierende Bank ein Wertgutachten in Auftrag gegeben, dass den Wert der Immobilie auf 170.000 Euro taxiert, der Beleihungswert liegt demnach bei 130.000 Euro.

In den allgemeinen Geschäftsbedingungen steht:

„Die Bank kann bei einer Verschlechterung oder erheblichen Gefährdung der Vermögenslage oder bei einer Veränderung des Sicherheitswerts der...bestellten Sicherheiten, ...durch die das Risiko nicht unwesentlich erhöht wird, die Bestellung zusätzlicher Sicherheiten verlangen... Das gleiche gilt, wenn die Angaben über die Vermögensverhältnisse... sich nachträglich als unrichtig herausstellen."

Meine Fragen:

1. Kann man in diesem Fall von einer Verschlechterung des Sicherheitswerts sprechen?
2. Kann die Bank bei einem Verbraucherkredit erwarten, dass der Kreditnehmer den Immobilienwert korrekt ermittelt? Oder anders: erwächst aus meiner nachträglich als unrichtig herausgestellten Wertangabe das Recht zur Nachbestellung von Sicherheiten?
3. Kann die Bank bei dieser Sachlage Nachsicherheiten verlangen?
4. Wenn ja, innerhalb welchen Zeitraums kann die Bank Nachsicherheiten verlangen? Nur direkt nach dem ihr die Neubewertung bekannt wird oder innerhalb eines definierten Zeitraums?
5. Bin ich verpflichtet oder wäre es aus anderen Erwägungen heraus ratsam, nachdem die Bank mir das Wertgutachten zur Verfügung gestellt hat, proaktiv eine angepasste Vermögenserklärung abzugeben?


Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen!

17. Januar 2015 | 19:58

Antwort

von


(463)
Nürnberger Strasse 71
96114 Hirschaid
Tel: 095432380254
Tel: 017621155404
Web: https://www.ra-henning.biz
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


zu 1)
Aus Ihrer Beschreibung geht nicht hervor, dass die Sicherheit an Wert verloren hätte. Vielmehr dürfte die Immobilie den nun ermittelten Wert (seinerzeit allerdings noch theoretisch) bereits bei Ausreichung des Kredits gehabt haben. Allerdings ist es die Regel, dass der (voraussichtliche) Wert der Immobilie bereits vor Ausreichung des Kredits ermittelt wird. War das bei Ihnen der Fall?

zu 2)
Auch bei einem Verbraucherkredit ist die Bank im eigenen Interesse verpflichtet, selbst den (von ihr der Immobilie beigemessenen) Wert zu ermitteln. Auf einen vom Kreditnehmer genannten Wert verlässt sich eine Bank in der Regel nur dann, wenn dieser durch ein zeitnah erstelltes Gutachten bestätigt wurde.

zu 3)
Sollte die Bank vor Ausreichung keine Wertermittlung vorgenommen haben, d.h. sollte es sich bei der von Ihnen erwähnten Begutachtung um die erste gehandelt haben, sind die Voraussetzungen für eine Nachbesicherung nicht gegeben.

zu 4)
Die Bank kann die Nachbesicherung innerhalb eines angemessenen Zeitraums verlangen. Dieser sollte ca. 4 Wochen nicht unterschreiten.

zu 5)
Eine Verpflichtung gibt es hierzu nicht. Eine Selbstauskunft aktiv anzubieten, kann aber das Verhältnis zur Bank nur verbessern. Ggf. kann mit einer sog. "Negativerklärung" eine Nachbesicherung dann sogar vermieden werden.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Thomas Henning, Wirtschaftsjurist

Bewertung des Fragestellers 17. Januar 2015 | 20:09

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Thomas Henning, Wirtschaftsjurist »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 17. Januar 2015
4,6/5,0

ANTWORT VON

(463)

Nürnberger Strasse 71
96114 Hirschaid
Tel: 095432380254
Tel: 017621155404
Web: https://www.ra-henning.biz
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Insolvenzrecht, Zwangsvollstreckungsrecht, Grundstücksrecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht