Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
zu 1)
Aus Ihrer Beschreibung geht nicht hervor, dass die Sicherheit an Wert verloren hätte. Vielmehr dürfte die Immobilie den nun ermittelten Wert (seinerzeit allerdings noch theoretisch) bereits bei Ausreichung des Kredits gehabt haben. Allerdings ist es die Regel, dass der (voraussichtliche) Wert der Immobilie bereits vor Ausreichung des Kredits ermittelt wird. War das bei Ihnen der Fall?
zu 2)
Auch bei einem Verbraucherkredit ist die Bank im eigenen Interesse verpflichtet, selbst den (von ihr der Immobilie beigemessenen) Wert zu ermitteln. Auf einen vom Kreditnehmer genannten Wert verlässt sich eine Bank in der Regel nur dann, wenn dieser durch ein zeitnah erstelltes Gutachten bestätigt wurde.
zu 3)
Sollte die Bank vor Ausreichung keine Wertermittlung vorgenommen haben, d.h. sollte es sich bei der von Ihnen erwähnten Begutachtung um die erste gehandelt haben, sind die Voraussetzungen für eine Nachbesicherung nicht gegeben.
zu 4)
Die Bank kann die Nachbesicherung innerhalb eines angemessenen Zeitraums verlangen. Dieser sollte ca. 4 Wochen nicht unterschreiten.
zu 5)
Eine Verpflichtung gibt es hierzu nicht. Eine Selbstauskunft aktiv anzubieten, kann aber das Verhältnis zur Bank nur verbessern. Ggf. kann mit einer sog. "Negativerklärung" eine Nachbesicherung dann sogar vermieden werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Henning, Wirtschaftsjurist
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