Mittlerweile spielt unser Nachbar 3Jahre mit uns und ich möchte versuchen den schwierigen Sachverhalt kurz zu erklären.Ich bin Besitzer eines Wochenendgrundstückes das über eine fremde Zufahrt genutzt werden muß,für die uns ein Wegerecht eingeräumt wurde.Da die Zufahrt für unser WE-Grundstück noch unbefestigt war mußten wir diese für den Nachbarn bauen,da er ja nicht auf unser Grundstück fahren will.Dies taten wir mit Rasengittersteinen ca.20m².Durch diesen Weg führt nun wie ebenfalls durch unser eigenes Grundstück eine Abwasserleitung von einem oberen Nachbarn,der sich an den Abzweig des unteren Nachbarn angebunden hat.Wir liegen in der Mitte und sind also komplett eingeschlossen.Im Grundbuch wurde ein Abwasserleitungsrecht vom oberen Nachbarn 2001 eingetragen wo uns notariell genehmigt wurde uns mit anzuschließen.Die oberen Nachbarn wollen nun eine Geldabfindung dafür.Der untere Nachbar stellt sich dagegen,weil er keine Rückschlagklappe eingebaut hat und das Abwasser würde dann den Geschäftsraum seiner Frau zerstören.Er lehnte den Anschluß an die Abwasserleitung an den Namen meiner Tochter gerichtet ab.Hinzuzufügen sei,das dies also eine komplett private Leitung ist. Den Betrag für den Einbau einer Rückschlagklappe lehnte er von uns ab,da er nicht mehr bauen wollte.Nun müßten wir mit dem Fäkalienwagwn über seine Einfahrt,die dadurch ja wieder zerstört würde und die wir wieder bauen müßten,das durch sein Verbot uns an die Awasserleitung anzuschließen hervorgerufen wird.Wir wollen nun die Einfahrt nicht mehr bauen und uns an den Notarvertrag von 2001 halten in dem uns ein Anschluß an die durch unser Grundstück liegende Abwasserleitung genehmigt wurde, von den oberen Nachbarn.Ist unter diesen Bedingungen ein Anschluß ohne weitere Kosten für uns möglich?