Sehr geehrte Ratsuchende,
nach dem Vertragstext werden Rasengittersteine ausreichend sein.
Hier wurde vereinbart, dass die Nutzung zur "dauernden Begehung und Befahrung" geeignet sein muss und dieses ist auch mit Rasenkantensteinen gewährleistet.
Gewährleistet sein muss aber, dass die Steine aufgefüllt werden (verfestigte Erde oder Kies), um Stolperfallen zu vermeiden.
Ist dieses der Fall, sollten Sie dann die Vorschläge der Gegenseite zurückweisen können. Bevor die Sache nun weiter eskaliert, sollten Sie auch einmal überlegen, den Schiedsmann der Gemeinde einzuschalten.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
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Vielen Dank muß ich die kompl.3Meter Pflastern oder würden auch zwei Fahrspuren reichen
Sehr geehrte Ratsuchende,
sofane zwischen den Fahrspuren Auffüllungen gemacht werden, müsste dieses reichen. Ich gebe aber zu bedenken, dass nach dem Vertrag der Weg befahrbar esein muss und Sie dann die Anstände für alle Eventualitäten einhalten müssen. Ich würde daher dazu raten, die gesamte Breite zu pflastern.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle