Sehr geehrte Damen und Herren, Mit welchem vertraglichen Passus kann in einem befristeten (24 Monate) Arbeitsvertrag erreicht werden, 1. dass die Probezeit wegfällt und somit ein Kündigungsschutz für den Arbeitnehmer von vorne rein gegen ist 2. dass der von beiden Seiten, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, unterzeichneter Vertrag z.B. zum 01.12.12 verbindlich ist und der Arbeitnehmer die Sicherheit hat, dass der Arbeitsvertrag rechtskräftig ist und der Arbeitgeber nicht die Möglichkeit hat aus dem Vertrag vor Vertragsbeginn mit irgendwelchen Tricks "auszusteigen".