Unterhaltszahlungen / Unterhaltsverpflichtung nach neuem Unterhaltsrecht
vom 10.3.2008
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Bzw. ergibt sich eine Änderung der Unterhaltszahlungen (Herabsetzung, Aufhebung)? ... Eheschliessung: August 1998 Ehescheidung: Juli 2006 Scheidungsurteil: §1 Ab August 2006 für die Dauer von 36 Monaten ist ein nachehelicher Unterhalt von 1040€ zu bezahlen. §2 Der Vergleich/Vereinbarung soll sodann für beide Parteien unabänderbar sein mit Ausnahme des Eintritts einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit bzw. des Eintritts einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit bei einer der Parteien. §3 Die Parteien verzichten mit Eintritt des 31. Juli 2009 auf nachehelichen Unterhalt und nehmen diesen Verzicht wechselseitig an.