Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich sind beide Kinder im Unterhalt gleichgestellt, wobei bei dem Kind in der Wohngruppe ggf. das Einkommen der Kindesmutter auch entscheidend sein dürfte.
Sie haben stets den Mindestunterhalt zu zahlen, da kann Riester nicht mit berücksichtigt werden, lediglich die Fahrtkosten.
Dieser reicht bei Ihnen jedoch nicht (er beträgt 1080 EUR), sodass der Differenzbetrag auf beide Kinder zu verteilen ist, wenn da Sozialamt Sie auffordert.
Die Höhe hängt vom Einkommen der Mutter und dem Bedarf ab.
Hier warten Sie einfach ab, bis das Sozialamt Sie auffordert und den Betrag ausrechnet.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen