Kindergeld über 25 bei Behinderung und Studium
vom 12.2.2023
für 51 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Simone Sperling / Dresden
Laut Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz Stand 2022 Absatz A19.3 ist die Ursächlichkeit für die Unfähigkeit des Kindes, sich selbst zu unterhalten, anzunehmen, wenn der GdB 50 oder mehr beträgt und das Kind für einen Beruf ausgebildet wird. ... Und obwohl mein Sohn damit aufgrund seines Studiums und dem GdB von 50 weiterhin kindergeldberechtigt sein sollte, stellt sich die Kindergeldkasse quer. ... Ist ein Studium keine Berufsausbildung?