Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1.
Zunächst einmal könnte für den Sprachtest ggf. eine Verlängerung des bereits erteilten Visums in Deutschland erteilt werden. Für die Verlängerung eines Visums nach der Einreise des Ausländers ist die Ausländerbehörde zuständig
Wenn das nicht funktioniert, so muss grundsätzlich eine Aus- und Wiedereinreise erwogen werden.
Auf der Internetseite der deutschen Botschaft habe ich keine Einschränkungen für das Visumsverfahren finden können, jedoch auf der Seite des Konsulats in Donezk: „Das Generalkonsulat ist vorübergehend für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Botschaft Kiew übernimmt in dieser Zeit die konsularische Zuständigkeit auch für den Amtsbezirk des Generalkonsulats Donezk."
Eine Visumsbeantragung in Kiew ist aber leider wohl aller Voraussicht nach grundsätzlich zumutbar.
Ausnahmen bleiben aber möglich, denn das deutsche Auswärtige Amt schreibt selbst in seinen Hinweisen auf deren Seite:
„In den Bezirken Donezk und Lugansk dauern Besetzungen staatlicher Einrichtungen durch irreguläre bewaffnete Kräfte bereits über einen längeren Zeitraum an, die Lage hat sich mit der Anti-Terror-Operation der ukrainischen Sicherheitskräfte weiter verschärft."
Das Visum kann mit Ermächtigung der zuständigen Auslandsvertretung oder des Auswärtigen Amtes ausnahmsweise auch von einer
anderen als der für den gewöhnlichen Aufenthaltsort des Ausländers zuständigen Auslandsvertretung erteilt werden.
Es gibt eine Ersatzzuständigkeit der Ausländerbehörde:
Ein Ausländer kann ein nationales Visum bei der am Sitz des Auswärtigen Amtes zuständigen Ausländerbehörde einholen (in Berlin), soweit die Bundesrepublik Deutschland in dem Staat seines gewöhnlichen Aufenthalts keine Auslandsvertretung unterhält oder diese vorübergehend keine Visa erteilen kann und das Auswärtige Amt keine andere Auslandsvertretung zur Visumerteilung ermächtigt hat.
Schildern Sie dort den Fall (tel., per Fax o. per Mail) Ihres Bruders – bei der deutschen Botschaft in Kiew oder dem Konsulat in Donezk.
Die Frage ist ja, ob Ihrem Bruder ein gewöhnlicher Aufenthalt in der Ukraine noch möglich ist bzw. er bei Freunden/Verwandten dort unterkommen kann und ob dieses zumutbar wäre.
Wenn Sie da nicht allein weiterkommen, was durchaus (leider) anzunehmen ist, dann sollten Sie einen (am besten) deutsch-ukrainischen Anwalt einschalten.
2.
Die allgemeine Lage spielt zwar eine Rolle, entscheidend ist aber immer die eigene Situation vor Ort, also in Bezug auf Ihren Bruder. Dieser Einzelfall wird zu prüfen sein – die allgemeine Lage kann und sollte zwar angesprochen werden, aber es muss sodann immer auf die individuelle Lage Bezug genommen werden.
Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis wegen Sprachtest/Studium sollte an sich nicht das Problem sein, aber letztlich muss man gang grundsätzlich mit einem im Heimatland beschafften, zweckgerichtetem nationalen Visum einreisen, um dann die Aufenthaltserlaubnis beantragen zu können.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen