Gewährleistung, Händler verweist auf Herstellergarantie, Anspruch auf Neugerät ??
Wenn ich das reformierte Gesetz zur Gewährleistung jedoch richtig verstehe, haftet der Händler / Verkäufer für Mängel am Gerät für 2 Jahre. Der Verkäufer verweigert jedoch mit Aussage nur in den ersten 6 Monaten zu haften,danach Beweislastumkehr daß das Gerät schon in den ersten 6 Monaten einen Mangel hatte, und sonst über Herstellergarantie (hier auch 2 Jahre Garantie) Nach dem Gewährleistungsgestz habe ich jedoch Anspruch gegenüber dem Verkäufer, zunächst auf Nachbesserung,meine Wahl in Form von Reparatur oder Ersatzlieferung, insofern diese nicht unmöglich ist. ... Habe ich beim Verkäufer Anspruch auf ein neues Ersatzgerät, oder ein gleichwertiges Alternativgerät ??