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Immobilien Verkauf privat trotz laufendem Makler Alleinauftrag

| 24. März 2015 13:31 |
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Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jürgen Nelsen

Zusammenfassung

Können wir unser Haus privat an eine Familie verkaufen, mit der wir bereits vor Abschluss eines Makleralleinauftrags in Verhandlungen standen, ohne gegen den laufenden Maklervertrag zu verstoßen und Provision zu zahlen? Welche Kosten könnte der Makler uns in Rechnung stellen?

Ja, wenn die Aktivität des Maklers nicht ursächlich für den Abschluss des Kaufvertrags war. Die Frage, welche Kosten der Makler Ihnen in Rechnung stellen könnte, von den genauen Vertragsbedingungen ab.

Wir möchten unser Haus verkaufen und wollten dies zu allererst privat machen um uns und den Käufern die Maklergebühren zu sparen. Wir haben dazu am 12.10.2014 ein Inserat auf Immoscout geschaltet und auch eine rege Nachfrage und Besichtigungen erfahren. Eine Familie hat auch ein konkretes Angebot gemacht, was uns zu diesem Zeitpunkt zu wenig war. Die Interessenten haben auch einige Zeit nach der Besichtigung nochmal angefragt ob wir uns nicht einigen können. Das war am 7.11.2014. Da wir uns immer noch nicht einigen konnten, kam kein Verkauf zustande.
Einen Monat später haben wir uns entschieden doch einen ortsansässigen Makler zu beauftragen. Dort haben wir am 18.12.2014 einen 6-monatigen Makleralleinauftrag unterschrieben. Die "Werbemaschenerie" lief am 9.1.2015 an. Seither finden laufend Besichtigungen statt, zwei potenzielle Käufer haben keine Finanzierung bekommen.

Nun hat uns die Familie nochmals kontaktiert und wie es aussieht könnten wir uns preislich einigen.
Nun aber die große Frage- können wir an diese Familie privat verkaufen obwohl wir in einem Maklervertrag stecken, der noch bis Mitte Juni 2015 läuft? Wir können den Emailverkehr im November nachweisen. Wenn es möglich ist, welche Kosten kann uns der Makler dennoch in Rechnung stellen für die Arbeitsstunden/Auslagen die er hatte?

Einsatz editiert am 24.03.2015 13:41:06

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Das Wesen des Makleralleinauftrags besteht darin, dass sich der Makler zu umfangreichen Maßnahmen zum erfolgreichen Verkauf der Immobilie verpflichtet. Im Gegenzug dazu verpflichtet sich der Verkäufer dazu, nicht noch einen weiteren Makler für dasselbe Geschäft zu beauftragen. Der Alleinauftrag schließt aber nicht aus, dass Sie auch privat verkaufen können, sofern nicht die Makleraktivität ursächlich für die Objektkenntnis der potentiellen Käufer war.
Dies ist nach Ihren Angaben in Ihrem Fall ganz ausdrücklich nicht der Fall, da die potentiellen Käufer bereits vor Einschaltung des Maklers auf Ihre Immobilie aufmerksam geworden sind.
Sie können also den Kaufvertrag privat abschließen und müssen diesbezüglich keine Courtage an den Makler bezahlen.

Ob der Makler einen individualvertraglich ausgehandelten Auslagenerstattungsanspruch (also keine Allgm. Geschäftsbedingungen) hat, ergibt sich aus Ihrem Maklervertrag, den Sie hierzu noch einmal durchsehen sollten. Denkbar ist, dass er die Kosten der „Werbemaschinerie" – gegen Nachweis – erstattet verlangt. Diese Forderung wäre dann voraussichtlich rechtmäßig. Die Höhe richtet sich nach dem tatsächlichen Aufwand.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Abschließend darf ich Sie noch auf die Bewertungsfunktion hinweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 24. März 2015 | 20:42

Sehr geehrter Herr Nelsen,

zu erst darf ich mich herzlich für Ihre Antwort bedanken!

In unserem Maklervertrag findet sich zu diesem Thema kein Hinweis- was bedeutet da für uns?

Herzlichen Dank und beste Grüße

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 24. März 2015 | 21:06

Danke für Ihre Nachfrage.
Wenn keine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde, kann der Makler auch keine Erstattung seiner Auslagen verlangen.

Bewertung des Fragestellers 26. März 2015 | 08:27

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