Kann ich noch nach Verkauf und Eintragung von meinem Vorkaufsrecht Gebrauch machen?
beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Winkler / Zwickau
Sehr geehrte Anwälte, Wenn man nicht informiert wird vom Verkäufer hat man dann u.a das Recht auch nach erfolgten Kauf eines Dritten auf Einstieg in den Kaufvertrag bzw auf notarielle Rückabwicklubg bei einer Erbengemeinschaft? ... Ich würde evtl gern selber kaufen Gilt das vorksufsrecht erst ab Kenntnis zu laufen? Mir würde zB auch ein Schaden entstehen da ich mit meiner Tante ( jetzige also Ursprungsmiteigentümer) eine Vereinbarung auf jährliche Ausschüttung der Mieten getroffen hab was ja eig bei Erbengemeinschaft bis zur Auseinandersetzung ausgeschlossen ist und bei einem Verkauf an einen Dritten dann für diesen also Vertrag zu Lasten Dritter nicht gilt außer der Notar hat Kenntnis von so was Einsatz editiert am 27.04.2015 12:24:11