Rechtslage zur Renovierung bei Ende des Mietverhältnisses
vom 19.10.2007
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Maximilian A. Müller / Landau
Jedoch: Wir haben die Wohnung vor 2 jahre in UNRENOVIERTEM Zustand vom Vormieter übernommen (er bezog die Wohnung 5 jahre lang). es wurde aber eine schriftliche Vereinbarung zwischen uns und dem Vormieter getroffen die folgenden Inhalt hat: "Zwischen den Vormietern XY und den Nachmietern ZX wird vereinbart , dass die Auslagware in den Wohnräumen, sowie die Flur der Wohnung XX den Nachmietern überlassen wird. Im Gegenzug dafür, werden sämtliche Renovierungspflichten von den Nachmietern übernommen." ... Damals sind wir im Unklaren darüber belassen worden was die Renovierunspflichten umfassen, darüberhinaus wurde nicht vom Vermieter verlangt die Arbeiten auch tatsächlich auszuführen bzw. in Auftrag zu geben.