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Anfrage zur rechtlichen Unterstützung bezüglich vorzeitiger Mietkündigung und Umzug

| 26. Februar 2025 20:20 |
Preis: 52,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


21:09

Sehr geehrte/r Anwalt,

ich wende mich an Sie, weil ich in einer äußerst belastenden Wohnsituation in Döbeln bin. Ich beziehe volle Erwerbsminderungsrente und Hilfe zum Lebensunterhalt und habe mich aufgrund mehrerer schwerwiegender Probleme dazu entschlossen, nach Dresden umzuziehen. Ich war im Juli 2024 nach Döbeln gezogen um in günstigen Wohnraum zu erhalten.

In meiner aktuellen Wohnsituation gibt es häufig aggressive Auseinandersetzungen zwischen Nachbarn, die dazu geführt haben, dass die Polizei regelmäßig eingreifen muss. Ich fühle mich in dieser Umgebung nicht sicher und bin besorgt um meine persönliche Sicherheit. Zusätzlich ist das Wohnhaus, in dem ich lebe, in einem schlechten Zustand und teilweise unbewohnbar.

Ich bin der Meinung, dass mein Umzug nach Dresden nicht nur aus gesundheitlichen Gründen, sondern auch zur Verbesserung meiner Lebensqualität und Sicherheit erforderlich ist. In Dresden erhoffe ich mir bessere Unterstützungsmöglichkeiten, sowohl im sozialen als auch im medizinischen Bereich.

Ich bitte um Ihre Unterstützung, um die besten rechtlichen Schritte zu erörtern, die ich unternehmen kann, um aus meinem zweijährigen Mietvertrag auszutreten (zwei Jahre Mindestmietzeit). Ich möchte sichergehen, dass ich alle notwendigen Schritte unternehme, um die rechtlichen Konsequenzen eines vorzeitigen Auszugs zu minimieren und gleichzeitig die Unterstützung zu erhalten, die ich benötige.

Ich kann mir aufgrund von Tätigkeiten einen Teil des Umzuges leisten.
D.h. ich kann mit eigenen Geldern den Umzug in Gang setzen.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn ich die Optionen einer fristlosen Kündigung oder einer einvernehmlichen Lösung mit dem Vermieter besprechen könnte. Zudem benötige ich Informationen über mögliche Hilfen, die ich während meines Umzugs nach Dresden in Anspruch nehmen kann.

Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung und danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,

26. Februar 2025 | 20:48

Antwort

von


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Sehr geehrte/r Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich verstehe, dass Ihre Wohnsituation in Döbeln für Sie untragbar ist und dass Sie einen Umzug nach Dresden anstreben. Nachfolgend erläutere ich Ihnen die möglichen rechtlichen Schritte zur Beendigung Ihres Mietvertrags sowie Unterstützungsangebote für Ihren Umzug.

1. Möglichkeiten zur Beendigung des Mietvertrags

a) Ordentliche Kündigung

Wenn Ihr Mietvertrag eine zweijährige Mindestmietdauer vorsieht, können Sie erst nach Ablauf dieser Zeit mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten kündigen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist nur möglich, wenn im Vertrag kein ausdrücklicher Kündigungsausschluss vereinbart wurde.

b) Außerordentliche (fristlose) Kündigung

Eine fristlose Kündigung ist nur möglich, wenn wichtige Gründe vorliegen, die ein Verbleiben in der Wohnung unzumutbar machen. In Ihrem Fall könnten folgende Gründe relevant sein:
• Massive Störungen des Hausfriedens (z. B. wiederholte Polizeieinsätze, Bedrohungen oder Gewalt im Haus).
• Unzumutbare Wohnverhältnisse (z. B. erhebliche bauliche Mängel oder gesundheitsgefährdende Zustände).

Sie müssten dem Vermieter zunächst eine schriftliche Abmahnung mit einer Frist zur Beseitigung der Missstände schicken. Falls sich die Situation nicht verbessert, könnte eine fristlose Kündigung in Betracht kommen.

c) Einvernehmliche Lösung mit dem Vermieter (Aufhebungsvertrag)

Oft ist es sinnvoller, mit dem Vermieter eine einvernehmliche Lösung zu suchen. Sie könnten anbieten, einen Nachmieter zu stellen, um den Vermieter zum Entgegenkommen zu bewegen.

2. Unterstützung für Ihren Umzug nach Dresden

Da Sie volle Erwerbsminderungsrente und Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Unterstützung für Ihren Umzug erhalten:
• Übernahme der Umzugskosten durch das Sozialamt
• Falls der Umzug aus gesundheitlichen oder sozialen Gründen notwendig ist, kann das Sozialamt die Kosten für Transport, Renovierung und Kaution übernehmen.
• Hierfür wäre ein ärztliches Attest oder eine Stellungnahme einer Sozialberatungsstelle hilfreich.
• Wohngeld oder Kostenübernahme der Miete durch das Sozialamt
• In Dresden müssen Sie prüfen, ob Ihre neue Wohnung angemessen im Sinne der Sozialhilfe ist.
• Ihr Sozialamt in Döbeln kann eine Umzugszustimmung erteilen, wenn Ihr Umzug als notwendig anerkannt wird.

3. Nächste Schritte
1. Kontaktaufnahme mit dem Vermieter, um eine einvernehmliche Lösung (z. B. Aufhebungsvertrag) zu prüfen.
2. Falls dies scheitert: Abmahnung des Vermieters wegen der Missstände.
3. Falls keine Verbesserung eintritt: Fristlose Kündigung unter Berufung auf unzumutbare Wohnverhältnisse.
4. Antrag auf Umzugskostenübernahme beim Sozialamt stellen (ggf. mit ärztlicher Bescheinigung).

Ich empfehle Ihnen, sich zusätzlich an eine Mieterberatung oder eine Sozialberatungsstelle in Ihrer Nähe zu wenden, um weitere Unterstützung zu erhalten.

.

Mit freundlichen Grüßen
RA Wilke


Rückfrage vom Fragesteller 26. Februar 2025 | 20:59

Sehr geehrter Anwalt,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Ich habe dem Vermieter am Anfang des Jahres eine Abmahnung geschrieben.
Dieser hatte nach Aufforderung die Wohnverhältnisse nicht dauerhaft verbessert.
Er hatte trotz dieser Verhältnisse behauptet, dass das Haus ohne Probleme wäre.
Es gab von der Verwaltung und vom Vermieter keine ordentliche Rückmeldung.

Ich war danach weiterbewilligt worden, für die Stadt Döbeln.
Allerdings ist es nach wie vor unzumutbar dort zu wohnen.
Es fehlt in der Stadt an Bildung, ärztlicher Versorgung, an ordentlichen Bürgern und auch an Rechtmäßigkeit.

Ich wollte einfach fristlos kündigen und in die Stadt Dresden umziehen.
Allen Grund dafür habe ich.

Bitte noch um Rückmeldung.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 26. Februar 2025 | 21:09

Ich zweifele nicht an Ihren Gründen, aber Sie müssen diese Gründe auch beweisen können, was ebenfalls wichtig ist, sowohl gegenüber dem Vermieter als auch gegenüber der Behörde.

Wenn Sie die Situation beweisen können, würde ich eine letzte Abmahnung für notwendig halten, um auf das Recht zur fristlosen Kündigung zu verweisen.

Man muss hier zugunsten des Vermieters sehen, dass dieser u.U. selbst keinen unmittelbaren Einfluss hat.

Sie könnten deshalb auch auf Ihr Recht zur Mietminderung hinweisen oder Ihr Recht, die Wohnung teilweise unterzuvermieten (§ 553 BGB).

Eventuell ergibt sich dann eine Verhandlungsbasis.

Mit freundlichen Grüßen
RA Wilke

Bewertung des Fragestellers 26. Februar 2025 | 21:16

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Der Anwalt ist verständlich für mich.
Ich verstehe den Sachverhalt besser und kann rechtmäßig reagieren.
Einen Beweis erhalte ich evtl. von der ärztlichen Behandlung (Krankenhaus).
Dieses kennt sich evtl. mit ländlichen Gegenden aus.
Dann gibt es ein Gutachten, dass den Vorfall bestätigt.

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 26. Februar 2025
5/5,0

Der Anwalt ist verständlich für mich.
Ich verstehe den Sachverhalt besser und kann rechtmäßig reagieren.
Einen Beweis erhalte ich evtl. von der ärztlichen Behandlung (Krankenhaus).
Dieses kennt sich evtl. mit ländlichen Gegenden aus.
Dann gibt es ein Gutachten, dass den Vorfall bestätigt.


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