Klausel Ausschließung Räumungstitel und außerordentlich mit der gesetzlichen Frist
vom 6.8.2023
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
3.Die Kündigungsfrist von einem Monat (Art. 2) ist außerordentlich mit der gesetzlichen Frist Art. 580a bei einem Mietverhältnis, und Art. 584 bei einem Pachtverhältnis. Art. 584, Absatz 2: "Dies gilt auch, wenn das Pachtverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist gekündigt werden kann." Folgt hieraus das Kündigung nur für den Schluss eines Pachtjahrs zulässig ist?