Ich fühle mich übervorteilt, da wohl aus dem Vergleich heraus in Form eines vollstreckbaren Titels den Ansprüchen der Kinder auf Inhaberschaft eines solchen Genüge getan ist, einer erneuten Unterwerfung bedarf es daher nicht, dass ihnen das Dokument nicht vorliegt, dafür kann ich nichts. ... Bislang wurde unter regelmäßiger Erteilung von Auskunft Unterhalt gefordert und beglichen. Wie kann ich unter Hinweis auf den vorliegenden Vergleich vermeiden, eine Jugendamturkunde beizubringen und wie kann ich vor allem vermeiden, die im Vergleich benannte Stufe 6 zur Kenntnis der Gegenseite gelangen zu lassen, da mein derzeitiges Einkommen der Stufe 3 entspricht , ich nach Stufe 4 zahle, ich das Einkommen der Stufe 6 jedoch nie zu erreichen imstande wäre, und eine Vollstreckung aus dem Vergleich nach Stufe 6 viel zu hohe Unterhaltsleistungen zur Folge hätte, die ich langwierig und kostenintensiv abändern lassen müsste?