sehr geehrter herr rechtsanwalt, ich habe .auch ein frage. mein ehemann-algerier- und ich-deutsche- haben imjuli 2010 in algerien geheiratet. die ehe wurde am 28.11.2010 vom dtsch. consulat legalisiert. wir haben dann einen antrag auf ehegattennachzug nach deutschland gestellt, der hier ende jan. 2011 auch auf der ABH eingegangen ist. mein mann hat dtsch studiert in oran-alg. er spricht,liest und schreibt -dieses sehr gut- deutsch. den test beim goethe institut in algier hat er mit 78 von 80 punkten-also, knapp gut-bestanden.ich bin nei un etliche jahre älter als er .bin in 1,5 jahren schon 13 mal ,das eine mal sogar für 3 monate- bei ihm und der familie gewesen die jedesmal weint sowie auch ich wenn wieder abschied genommen werden muß. nun haben mein mann und ich bescheid bekommen mitte april-er zum consulat, ich zur ABH zeitgleich zu erscheinen. er muß reisepaß und ich personalausweis mitbringen. kann uns das visum wegen einer scheinehe verweigert werden?