Da die Gegenseite nun erfahren hat, dass ich auch ein Eigentümer bin, ich aber den Anwalt meiner Mutter noch nicht mandartiere, dieser aber nun mit mir eine Art Vereinbarung also Vergleich treffen will, dass ich und meine Mutter uns hier die Kosten teilen, möchteich gerne von ihnen wissen, ob da für mich Gefahren bestehen ? ... Dabei ist es doch so, dass man mich hätte vorher schriftlich auffordern müssen, an der Einfriedung mitzuriekne zumal ich zudem niemals eine mündliche Ablehnung kund tat ! ... Januar einen Termin bei dem Anwalt, muss der Anwalt mich nun auch richtig beraten, wenn er mich in seinem Schreiben nennt, muss ich dort eine Vereinbarung unterschreben, die jetzt keine Beauftragung ist ?