Gebrauchtwagen (privat an Unternehmen) Kaufpreisrückforderung (arglistige Täuschung)
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Herr X hat den Wagen am Freitag den 12.09.14 abgeholt (300km nach Stuttgart) Am Montag erhalte ich von ihm einen Brief, daß unter anwaltlicher Drohung und Klage wegen arglistiger Täuschung ich den vollen Kaufpreis erstatten und den Wagen auf eigene Kosten zurückholen soll weil: Die Kupplung kaputt ist Die ABS Lampe leuchtet Die Reparatur ein wirtschaftlicher Totalschaden sei Drei Personen das Fahrzeug überführten Die Lohnkosten/Spritkosten/Anmeldekosten den Kaufpreis übersteigen Weiter steht da: Ich hätte unter III (das Fahrzeug hat folgende Mängel) die ABS Lampe und die Kupplung anführen müssen, somit gilt II (Gewährleistungsklausel) nicht mehr. Bei Klageerhebung muss ich alle Kosten tragen, mit dem Verweis: Fragen Sie Ihren Anwalt ich habe eine Rechtschutzversicherung.