Gebrauchtwagen (privat an Unternehmen) Kaufpreisrückforderung (arglistige Täuschung)
| 15.09.2014 20:50
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking
Werte Damen und Herren,
am Mittwoch den 10.09.14 habe ich unseren gebrauchten und am 08.09.14 abgemeldeten Mazda von 1999 für 500 Euro an Herrn X der Y GmbH verkauft.
Bei der Begutachtung des Wagens (stand auch bei ebay kleinanzeigen im text) weise ich auf die leuchtenden TCS / ABS Lampen (direkt untereinander) nebst dem Radlaufrost hin , was ich nicht mehr in der Werkstatt herrichten lassen wollte. Andere Mängel waren mir zu dem Zeitpunkt nicht bekannt, da meine Ehefrau den Wagen bis vergangene Woche selbst gefahren hat. Er hat sich die Dinge angesehen und meinte "kein Problem".
Der Käufer sagt, er habe selbst Mazdas und brauche ein Baustellenfahrzeug, egal ob es nochmal durch den TÜV (11/14) kommt, solange brauche er es eh nicht. Das mit der Anzeige kennt er und weiß was zu tun ist. Eine Probefahrt brauche er nicht, da er gesehen hat wie ich den Wagen auf den Hof gefahren habe.
Er sagt, daß er wahrscheinlich mit seiner Freundin den Wagen am Wochenende abholen wird, und bittet um Aushändigung des Briefes gegen die 500 Euro in bar.
In der Wohnung bitte ich um einen Kaufvertrag (zumindest die Basics), was er zunächst ablehnt, dann aber doch zustimmt.
Beim Ausfüllen des mobile.de Vordruckes sagt er Hauptsache die Firma steht drin wegen dem Finanzamt, der Rest sei egal. Ich vermerke unter Punkt III den Rost und die TCS Lampe, vergesse aber die ABS Lampe.
Ich frage ihn was er mit den Mängeln macht, er sagt wahrscheinlich nichts, da er den Wagen nur bis Dezember benutzen möchte (Baustellenauto). Hierfür gibt es Zeugen.
Ich übergebe alle bisherigen Rechnungen (Bremsen hinten etc.) nebst Brief / Schein / Kaufvertrag gegen die 500 Euro.
Herr X hat den Wagen am Freitag den 12.09.14 abgeholt (300km nach Stuttgart)
Am Montag erhalte ich von ihm einen Brief, daß unter anwaltlicher Drohung und Klage wegen arglistiger Täuschung ich den vollen Kaufpreis erstatten und den Wagen auf eigene Kosten zurückholen soll weil:
Die Kupplung kaputt ist
Die ABS Lampe leuchtet
Die Reparatur ein wirtschaftlicher Totalschaden sei
Drei Personen das Fahrzeug überführten
Die Lohnkosten/Spritkosten/Anmeldekosten den Kaufpreis übersteigen
Weiter steht da:
Ich hätte unter III (das Fahrzeug hat folgende Mängel) die ABS Lampe und die Kupplung anführen müssen, somit gilt II (Gewährleistungsklausel) nicht mehr. Bei Klageerhebung muss ich alle Kosten tragen, mit dem Verweis: Fragen Sie Ihren Anwalt ich habe eine Rechtschutzversicherung.
Die ABS Lampe habe ich tatsächlich im Vertrag vergessen, aber mehrfach (auch vor Zeugen) angesprochen und drauf hingewiesen. Die Kupplung ist meines Wissens nicht defekt, da a) meine Frau den Wagen täglich gefahren hat und b) der Wagen ohne Anruf / Rückmeldung nach Stuttgart überführt wurde.
Meine Frage:
Kann ich Herrn X wegen Bedrohung oder Erpressung anzeigen und wie sieht die Beweislast wegen Arglistiger Täuschung und Schadenersatz hier aus (von mir / von ihm) ?
Meines Erachtens hat Herr X bewusst versucht zu manipulieren (kein Kaufvertrag etc.) , das Ergebnis schreibe ich Ihnen ja heute....
Vielen Dank für Ihre Unterstützung !!