Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt, wobei ich wie gewünscht mit geringer Detailtiefe ausführe:
Soweit Sie noch beweisen können, dass in der Artikelbeschreibung ein Aluminiumrahmen zugesagt wurde, sollten Sie Amazon
1. unter Fristsetzung zur Nachbesserung auffordern und zwar mit EINWURFeinschreiben oder einem vergleichbarer Post, da die Zustellung ja in Luxemburg erfolgen müsste und mit die Zustellungsarten der luxemburgischen Post nicht genauer bekannt sind,
und
2. nach ergebnislosem Fristablauf den Rücktritt vom Vertrag erklären und die Rückgabe des Handys gegen Rückzahlung des Kaufpreises verlangen.
Danach können sie Amazon nach deutschem Verbraucherschutzrecht an Ihrem Wohnort verklagen, die Klage müsste aber in Luxemburg zugestellt werden. Betreiberin der deutschen Amazon-Seite ist ein luxemburgisches Unternehmen, vergleichbar mit einer deutschne GmbH, das soweit ersichtlich in Deutschland keine Niederlassung hat. Die Verteilungszentren in Deutschland werden von deutschen GmbHs betrieben, die die Waren nicht verkaufen.
Hierbei unterstelle ich, dass Sie das Handy privat erworben haben, ansonsten unterliegt der Vertrag komplett luxemburgischen Recht, über das ich keine genauere Kenntnis habe.
Ich gehe davon aus, dass der Kaufpreis geringer als EUR 500,00 war, so dass ich die Kosten eines Rechtsstreits in Deutschland für den Fall, dass beide Parteien von einem Anwalt vertreten werden, auf ca. EUR 400,00 bis EUR 500,00 schätze. Hierbei unterstelle ich weiter, dass die in Luxemburg zuzustellende Schriftsätze nicht übersetzt werden müssen, was weitere Kosten verursachen würde.
Daneben haben Sie noch Ansprüche gegen den Hersteller aus einer Garantiezusage. Nach diesen haben Sie aber nicht gefragt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Elke Scheibeler, Rechtsanwältin
Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
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Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Guten Tag,
danke für die umfangreiche Antwort. Ich habe noch eine Frage zur mögliche juristischen Auseinandersetzung vor Gericht. Angenommen ich gewinne einen Prozess in Deutschland. Gehe ich recht in der Annahme, dass dann die Verfahrens- und Anwaltskosten von der gegnerischen Partie getragen werden müssen?
Weiterhin die Annahme, dass sich Amazon weigert trotz Gerichtsurteil in Deutschland den Kaufvertrag rückgängig zu machen. Was wäre dann der nächste mögliche juristische Schritt?
Sehr geehrter Fragesteller,
als Nachfragen sind hier lediglich Verständnisfragen bezüglich der Ausgangsfrage zugelassen. Sie stellen jedoch weitere Fragen. Ich bitte daher um Verständnis dafür, dass ich diese gemäß der Regeln dieser Plattform nicht mehr beantworten kann. Bitte stellen Sie eine erneute Frage ein. Besten Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Scheibeler