Lieferverzögerung bei Neuwagen / Schadenersatz / Rücktritt vom Vertrag
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Euler / Frankfurt am Main
Ich habe am 12.6. einen Kaufvertrag mit einem Kfz-Großhändler über einen Neuwagen geschlossen (ca. 30.000 Euro). ... Im Vertrag gibt es keinen Verweis auf AGBs, nur folgende Definition: „Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung innerhalb von 4 Wochen schriftlich bestätigt, oder die Lieferung ausführt.