bis zur heutigen nacht war ich höchstbietender,des angebotes. nach folgenden hinweis, an einen gewerblichen(ich privat) verkäufer : ........Urteil vom 12. Februar 2009 (Az. 12 O 12/09) hat das Landgericht Bochum entschieden, dass die Bewerbung von Produkten mit einer Echtheitsgarantie ein wettbewerbsrechtlich unlauteres Verhalten im Sinne von § 5 UWG darstellt...... wurden alle gebote gestrichen und das angebot wurde durch den verkäufer beendet. zu diesem zeitpunkt war ich höchstbietender. danach erhielt ich folgende email :......vielen Dank für den Hinweis, das Angebot wird auch dementsprechend sofort beendet.Ich bin zwar der Meinung, dass eine BPP-Prüfgarantie auf einen Stempel einen gänzlich anderen Sachverhalt darstellt als eine Echtheitsgarantie auf eine Marke bzw. ein "komplettes" Produkt, werde aber bei künftigen Angeboten diesen Passus dennoch streichen, ........... wurde durch diese mail der kaufvertrag erfogreich angefochten, was kann ich tun, wenn nein.besten dank.