Neubeginn der Verjährung bei mangelhafter Reparatur
vom 4.10.2011
100 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Hallo, wir haben im Jahr 2005 eine Glasterrassenüberdachung für einen Kunden erstellt.Werkvertrag nach BGB.Im Jahr 2009 wurden verschiedene Reklamationen an der Überdachung behoben.Im Jahr 2011 bemängelt der Kunde (mit Hinweis auf Schäden)die Glasüberdachung.Ob die Schäden durch Beseitigung der Mängel(2009) enstanden läßt sich nicht mehr nachvollziehen.Der Kunde verlangt von uns eine komplette Neuverglasung der Überdachung,da jetzt (2011) alle Scheiben gerissen sein sollen. Sind wir zu einer Neuverglasung verpflichtet? Die Gewährleistung ( 5 Jahre)ist ja ausgelaufen.