Rückbauverpflichtung
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Guten Tag In meinem Gewerbemitvertrag, seht folgende Klausel und wurde mir auch durch meinen Vermieter schriftlich genannt: Der Mitgegenstand ist am Tag der Beendigung der Mietzeit vom Mieter im Vertragsgemäßen Zustand und mit allen Schlüsseln dem Vermieter zu übergeben. Vertragsgemäß ist der Zustand des Mietgegenstandes, wenn alle Räume geräumt und gereinigt sind, Schäden beseitigt und fällige Schönheitsreparaturen durchgeführt wurden sowie eine etwaige Rückbauverpflichtung erfüllt ist. 1) Am 1.6.2006 zog ich in die Räume ein. ... Ich durfte ein Teppichboden auf die Fliesen, auf meine Kosten verlegen.