Sehr geehrte Fragestellerin,
der Vermieter ist von der Haftung befreit, da er den Unfall nicht zu verschulden hat.
Die Schuld trifft, wie bereits vom Mieterbund richtig eingeschätzt, die Baufirma, die durch das schuldhafte Liegenlassen von Nägeln im Bereich der Garage den Schaden an Ihrem Kfz verursacht hat.
Sie sollten auf jeden Fall Fotos vom Schaden und von der Umgebung machen, um in einem möglichen späteren Gerichtsverfahren Beweismittel präsentieren zu können.
Auch sollten Sie umgehend zu einer Reparaturwerkstatt und den Schaden beheben lassen oder zumindest einen Kostenvoranschlag einholen.
Wenn der Schaden höher als € 750,00 ausfallen sollte, kann zusätzlich auch die Einholung eines Sachverständigengutachtens hilfreich und von Nöten sein, um den Schadensfall genau zu dokumentieren und eventuelle Mängel besser festzustellen. Ein derartiges Gutachten ist aber erst ab ca. einem Reparaturaufwand von € 750,00 verhältnismäßig und muss dann auch von der Gegenseite erstattet werden.
Für die Rechtsverfolgung ist keine Fachanwaltschaft nötig, da es sich um allgemeines Schadensrecht handelt und es dafür auch keine spezielle Fachanwaltschaft gibt.
Die Kosten für die Rechtsverfolgung und die Beauftragung eines Rechtsanwalts sind im Übrigen auch vom Gegner zu erstatten.
Die eigene Versicherung muss darüber nicht informiert werden und hätte auch den Nachteil, dass bei Bestehen einer Vollkaskoversicherung Sie mit einer Höherstufung zu rechnen hätten.
Es sollte aber auf jeden Fall die Gegenseite mit einer Zahlungsfrist von 2 Wochen angeschrieben und zur Zahlung lt. Reparaturkostenvoranschlag zzgl. Aufwandspauschale aufgefordert werden.
Gerne stehe ich Ihnen bei der Rechtsverfolgung zur Seite und würde dies alles für Sie übernehmen.
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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